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 | Rettungsdienst |
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Rettungsdienste Übersicht
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Arbeiter Samariter Bund [ASB] Deutsches Rotes Kreuz [DRK] Juhanniter Unfall Hilfe [JUH] - Malteser [MAH] Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. [DLRG] Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger [DGzRS]
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Samaritervereine
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Samaritervereine, Hilfs- und Wohlfahrtsorganisationen mit europaweiter Ausdehnung.
Anfang des 20. Jahrhunderts entstanden in mehreren europäischen Ländern gleichzeitig Samaritervereine, die es sich zur Aufgabe machten, Kranken- und Unfallversorgung für Arbeiter durchzuführen. In Deutschland wurde 1888 zum gleichen Zweck der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) gegründet, der heute mit 16 Landesverbänden und knapp 300 Orts- und Kreisverbänden in ganz Deutschland tätig ist und fast eine Million Mitglieder umfasst.
Sein Aufgabenbereich ist über das Rettungswesen hinaus auf den Katastrophenschutz, die Alten- und Behindertenhilfe und die Auslandshilfe ausgeweitet. Vor allem zur Konzentrierung der internationalen Hilfsaktionen schloss sich der ASB 1994 mit einigen anderen europäischen Samariterverbänden in der Internationalen Vereinigung der Samariter (SAINT) zusammen. SAINT organisiert nicht nur gemeinsame Hilfsaktionen, sondern fördert auch die Kooperation der Mitglieder untereinander.
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Deutsches Rotes Kreuz
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Deutsches Rotes Kreuz (DRK), 1921 gegründete nationale Organisation des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) mit Hauptsitz in Bonn.
Das DRK mit 4,1 Millionen Mitgliedern besteht aus 14 Landesverbänden mit rund 4 200 Ortsvereinen, 7 500 Bereitschaften und Kolonnen sowie dem Verband der Schwesternschaften mit rund 19 000 Pflegerinnen. Es unterhält einen Such-, Rettungs- und Krankentransportdienst sowie einen Blutspende- und einen Katastrophenschutzdienst. Außerdem gehören ihm eine Wasser- und eine Bergwacht an. Das DRK ist darüber hinaus in sämtlichen Bereichen der Sozialarbeit engagiert.
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Johanniterorden
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Johanniterorden, kurz: Johanniter, auch Hospitaliter, vollständig: Ritterlicher Orden Sankt Johannis vom Spital zu Jerusalem (Ordo militiae S. Johannis Baptistae hospitalis Hierosolimitani), ältester geistlicher Ritterorden. Während der Reformation teilte sich der Orden in den katholischen Malteserorden und den protestantischen Johanniterorden.
MALTESER 1522 eroberten die Osmanen Rhodos und verdrängten die Johanniter. Nach einer Zwischenstation in Viterbo (Italien) richtete der Orden seinen Sitz 1524 auf der Insel Malta ein, die er 1530 von Kaiser Karl V. als Lehen erhielt.
Die Reformation ging auch am Johanniterorden nicht spurlos vorüber: Vor allem in den protestantischen Ländern Skandinaviens sowie in England verlor der Orden seine Besitzungen. Die Ballei Brandenburg übernahm die Reformation und firmierte weiterhin unter dem Namen Johanniter, während der katholische Hauptzweig mit Sitz auf Malta nun Malteserorden genannt wurde.
Ab dem 17. Jahrhundert schwand die Bedeutung der Malteser als Militärmacht im Mittelmeerraum, wenngleich sie noch immer eine wichtige Rolle im Kampf des christlichen Abendlandes gegen die Osmanen spielten. Mit der Eroberung Maltas 1798 durch französische Truppen endete die Ordensherrschaft über die Insel und mit ihr die militärischen Aufgaben der Malteser. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts wurde der Ordensbesitz in fast allen Ländern entschädigungslos säkularisiert. Seit 1834 hat der Malteserorden seinen Sitz in Rom.
Heute ist der Malteserorden in mehr als 50 Ländern mit Ordensniederlassungen oder Hilfsdiensten vertreten, und in über 100 Ländern ist der Orden karitativ tätig. In Deutschland gründete der Orden 1953 zusammen mit der Caritas den Malteser Hilfsdienst e.V., der u. a. in der Altenpflege, im Sanitätsdienst, in Hospizeinrichtungen und in Rettungsdiensten aktiv ist.
DIE JOHANNITER DER NEUZEIT Die Ballei Brandenburg hatte sich bereits seit dem 14. Jahrhundert eigenständig entwickelt: 1382 erhielt sie im Heimbacher Vergleich eine relativ unabhängige Stellung innerhalb des deutschen Großpriorats und des Ordens insgesamt, durfte u. a. ihr Oberhaupt, den Herrenmeister, selbst wählen (seit 1693 ausschließlich Prinzen aus dem Haus Hohenzollern). Zugleich schuf die Ballei enge Verbindungen zum Kurfürsten von Brandenburg. Als dieser 1539 in Brandenburg die Reformation einführte, wechselte auch die Brandenburger Ballei zum Protestantismus über, verblieb aber formell Teil des Gesamtordens. 1810 löste König Friedrich Wilhelm III. im Zuge der Säkularisation aller geistlichen Güter die Ballei Brandenburg auf und zog ihren gesamten Besitz ein; der Orden war jetzt nur noch ein besitzloser Personenverband. 1852 stellte König Friedrich Wilhelm IV. die Ballei Brandenburg und den Orden als unabhängigen geistlichen Ritterorden wieder her (ohne ihren Besitz zurückzuerstatten). Fortan widmete sich der Orden in erster Linie diakonischen Aufgaben, gründete dazu u. a. die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. und die Johanniter-Hilfsgemeinschaft e.V. und ist heute Träger von etwa 15 Krankenhäusern, 50 Alteneinrichtungen sowie einer Reihe weiterer sozialer und karitativer Einrichtungen.
Außer dem deutschen evangelischen Johanniterorden entstanden um 1840 der Order of Saint John in Großbritannien, 1909 der Ordre van Sint Jan in den Niederlanden und 1920 der Johanniterorden i Sverige in Schweden, die beiden letzten als Kommenden der Ballei Brandenburg, die sich 1946 selbständig machten. Mit diesen drei Orden schloss sich der deutsche Johanniterorden zu einer Allianz zusammen.
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Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V.
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Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. (DLRG), am 19. Oktober 1913 in Leipzig gegründeter Verein für Schwimmausbildung und Wasserrettung.
Die Aufgabe der DLRG ist es, „eine weiteste Verbreitung sachgemäßer Kenntnisse und Fertigkeiten in Rettung und Wiederbelebung Ertrinkender herbeizuführen”. Bis heute bildet die DLRG vor allem Kinder und Jugendliche in Schwimmen und Rettungsschwimmen aus. Mit über 500 000 Mitgliedern ist sie die größte Wasserrettungsorganisation der Welt.
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Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger
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Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS), 1865 gegründete Gesellschaft für maritimen Such- und Rettungsdienst in deutschen Seegebieten.
Die Gesellschaft ist alleiniger Träger des Seerettungsdienstes in Deutschland. Nachdem im Juni 1985 das internationale Übereinkommen über Suche und Rettung auf See in Kraft trat, übertrug die Bundesregierung die darin festgeschriebenen Verpflichtungen der DGzRS, dazu gehören die Durchführung des Such- und Rettungsdienstes zur Hilfeleistung für Menschen in Seenot und die Einrichtung der Seenotleitung Bremen.
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